Um einen gültigen Rekord aufzustellen, muss dieser auf einer offiziellen Meisterschaft
(ab Kreis aufwärts bei Anwesenheit eines offiziellen Kampfrichters) geschossen werden! Dazu zählen auch geschossene Ranglisten und Verbandsrunden und die Ergebnisse, die für Westfalen oder Deutschland geschossen wurden und rekordberechtigte Turniere.
Mit Jahr ist das vorgezogene Sportjahr gemeint, welches jeweils am 01.10. beginnt.